Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Bei der Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI erhalten Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige regelmäßig pflegefachliche Unterstützung für die häusliche Pflege.

Für pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen, ist eine Beratung ab Pflegegrad 2 verpflichtend. Wenn Sie nur Pflegegeld beziehen, müssen Sie mindestens zweimal im Jahr an einem Beratungseinsatz teilnehmen. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, behält sich die Pflegekasse das Recht vor, Ihr Pflegegeld zu kürzen.

Pflegegrad 1

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können je Kalenderhalbjahr einen Beratungseinsatz kostenfrei in Anspruch nehmen.

Pflegegrad 2-5

Pflegebedürftige, die keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen, müssen bei Pflegegrad 2-3 einmal je Halbjahr und bei Pflegegrad 4-5 einmal je Vierteljahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.

Die Durchführung des Beratungseinsatzes nach §37.3 SGB XI ist für Sie kostenfrei! Ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Auf Wunsch kann der Beratungstermin auch digital per Video durchgeführt werden. Der erste Beratungstermin muss in der Häuslichkeit durchgeführt werden, alle weiteren Termine können im Wechsel per Videoberatung erfolgen. Sprechen Sie mich gerne an!

Zur Terminvereinbarung kontaktieren Sie mich bitte unter 0162 9200664 oder per Mail
weissflog-pflegeberatung@gmx.de