
Pflegeberatung nach §7a SGB XI
In einer Pflegeberatung erhalten Sie als pflegebedürftige Person oder pflegender Angehöriger Information über Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen, zum Beispiel Entlastungs- und Hilfsangebote sowie Pflegeleistungen. Dafür schätze ich Ihre Situation ein, stelle Ihnen entsprechende Leistungen vor und fertige für Sie einen individuellen Versorgungsplan an.
Während der Pflegeberatung halte ich mich stets an ein festes Schema, das der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) vorgibt. So ist sichergestellt, dass Sie alle Informationen, die für Ihre individuelle Pflegesituation von Bedeutung sind, in verständlicher Form erhalten.
Aus diesen Phasen besteht der Beratungsprozess nach §7a:
- Ermittlung des Hilfe- und Unterstützungsbedarfs
- Beratung über Leistungen
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
- Unterstützung bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen
- Kontrolle der Maßnahmen und eventuelle Anpassung des Versorgungsplans
- Information über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen
- Abschluss der Pflegeberatung und Beratungsprotokoll
Die Durchführung einer Pflegeberatung nach §7a SGB XI ist für Sie kostenfrei! Ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.